Magento – Anbindung an das Google Shopping
Wenn du die Reichweite deiner Produkte maximieren und deinen Online-Shop auf das nächste Level heben möchtest, ist die Anbindung deines Magento-Shop... mehr
Preissuchmaschinen – Steigern Sie Ihren Umsatz. Für Kunden, die im WWW nach Waren aller Art suchen, erweisen sich die Preissuchmaschinen häufig als erste Adresse. Der Grund: Nahezu jeder wünscht sich, das beste Produkt zum günstigsten Preis zu finden. Aus diesem Grund nutzt derzeit ca. ein Drittel aller potentiellen Käufer die Preissuchmaschine. Auch Sie sollten sich diese „Waffe“ zu Nutze machen, wenn Sie zukünftig einen erfolgreichen Onlinehandel mit hohen Umsatzzahlen führen möchten.
Ehe Ihre Produkte in den Preissuchmaschinen zu finden sind, müssen Sie zunächst eine Plattform finden, die Ihren Wünschen entspricht. Nutzen Sie bekannte Preissuchmaschinen – wie beispielsweise Google Shopping, Billiger.de oder Idealo. Der Nutzer kann diese mittels Google rasch finden und wird somit häufiger auf bekannten Plattformen vergleichen als auf unbekannten.
Im nächsten Schritt müssen Sie sich bei der Suchmaschine registrieren, damit Ihre Produkte später beworben werden. Ziel der Preissuchmaschinen ist es, sämtliche ähnlichen Produkte in übersichtlicher Weise darzustellen, sodass der User auf einen Blick sämtliche wichtigen Fakten entnehmen kann. Daher wird Ihnen ein Produktfeed zur Verfügung gestellt, den Sie exakt ausfüllen und dem Händler zur Verfügung stellen. Gehen Sie möglich exakt vor, damit das Hochladen erfolgreich verläuft. Inzwischen werden einige Tools angeboten, mit denen Sie sowohl die Gestaltung als auch die Optimierung und Analyse der Anzeigen durchführen können.
Ruft der Interessent später anhand seiner Beschreibung eines Ihrer Produkte auf, wird er durch Anklicken auf Ihre Seite weitergeleitet und wird die Ware möglicherweise kaufen.
Natürlich möchten auch die Betreiber der Preissuchmaschinen Geld verdienen. Deshalb stellt man Ihnen als Händler die sogenannten Klickkosten in Rechnung, die – abhängig vom Anbieter und dem zu bewerbenden Produkt – stark variieren können.
Sie können diese Preise möglicherweise senken, indem Sie den Partnerbutton der jeweiligen Preissuchmaschine in Ihren Shop einbauen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die 10 besten Preissuchmaschinen vorstellen:
Preissuchmaschine | Was wird vergleichen |
---|---|
Google Shopping |
Preis |
Idealo.de |
Preis |
Geizhals Preisvergleich |
Preis |
Billiger.de |
Preis |
Meta Preisvergleich |
Preis |
Guenstiger.de |
Preis |
Ciao! |
Preis |
Twenga |
Preis |
Preis.de |
Preis |
Wenn Sie auf Online-Marktplätzen handeln, müssen Sie verschiedene rechtliche Aspekte unbedingt beachten, um nicht abgemahnt zu werden.
Worauf es im Einzelnen ankommt, erklären wir Ihnen nachfolgend:
I. Das Impressum
Für alle Veröffentlichungen in der Preissuchmaschine müssen Sie unbedingt ein vollständiges Impressum angeben. Hierzu gehören folgende Angaben: Name, Geschäftsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer (falls vorhanden Fax) und E-Mail-Adresse sowie – falls vorhanden – Registernummer / Registergericht und Umsatzsteuer-ID. Beachten Sie, dass bei freien Berufen weitere Angaben notwendig sind.
II. AGB und Datenschutz
Ebenso müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung veröffentlichen, um Ihrer Informationspflicht nachzukommen. Newsletter erfordern im Rahmen der Datenschutzerklärung eine besondere Klausel.
III. Wiederruf und Rückgaberecht
Geben Sie sämtliche Einzelheiten zum Widerruf sowie zum Rückgaberecht an. Sie können diesbezüglich einen Online Widerrufsgenerator nutzen, mit dem Sie die entsprechende Klausel im Handumdrehen erstellen.
IV. Preisbezeichnungen
Achten Sie darauf, dass die Preisbezeichnungen keineswegs irreführend, sondern klar verständlich sind.Geben Sie zusätzlich den Grundpreis an, wenn Waren beispielsweise nach Fläche oder Gewicht angegeben werden.
V. Rechtliches zur Mehrwertsteuer
Achten Sie darauf, dass die Produkte mit dem Zusatz „inklusive Mehrwertsteuer“ versehen sind. Sollten Sie Kleinunternehmer sein oder eine andere Besteuerungsform auf Sie zutreffen, ist dies ebenso anzugeben.
VI. Weitere Angaben zu Lieferung, Versand und Zahlung
Geben Sie für jedes Land, in welches Sie die Waren versenden, exakte Lieferzeiten, Versandkosten sowie die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden an. Vage Angaben – wie beispielsweise „Lieferung erfolgt in 1 bis 2 Tagen“ – dürfen Sie nicht tätigen.
VII. Ausführliche Produktbeschreibung
Sie als Verkäufer sind verpflichtet, sämtliche Merkmale der Ware, die die Kaufentscheidung beeinflussen, klar und deutlich darzulegen.
VIII. Vollständige Kennzeichnung
Einige Produkte müssen sowohl in der Produktbeschreibung auf Ihrer Website als auch in der Artikelbeschreibung auf dem Marktplatz exakt gekennzeichnet werden. Dies ist der Fall, wenn es sich beispielsweise um Kosmetika, Spielzeug oder Lebensmittel handelt.
IX. Nachweisbare und exakte Werbeaussagen
Sämtliche Werbeaussagen müssen stets der Wahrheit entsprechen und dürfen keinesfalls irreführend sein. Insbesondere Anbieter von Kosmetika sowie Medizinprodukten müssen eine eindeutige Formulierung finden, die wahrheitsgemäß ist. Denken Sie daran, dass Sie sämtliche Aussagen unter Umständen beweisen müssen. Wer die Wirksamkeit von Produkten vorgaukelt, erlebt hierdurch möglicherweise einen erheblichen rechtlichen Nachteil.
X. Auf Garantien eingehen
Weisen Sie den Kunden darauf hin, dass seine Rechte als Verbraucher in keiner Weise durch die Garantie eingeschränkt werden. Geben Sie zudem eine umfangreiche Garantieaussage an, die den Namen sowie die Anschrift des Garantiegebers beinhaltet. Ebenso müssen die Garantiedauer sowie der räumliche Geltungsbereich angegeben werden.
XI. Jugendschutz
Wenn Sie mit Produkten handeln, die dem Jugendschutz unterliegen, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie den jeweiligen Artikel auf der Werbeplattform veröffentlichen dürfen. Achten Sie auch innerhalb Ihrer AGB auf die Angaben zum Jugendschutz.
XII. Sonderangebote klar deklarieren
Sofern Sie Sonderangebote verkaufen möchten, müssen Sie dies klar darlegen. Weisen Sie darauf hin, dass es sich um ein Sonderangebot handelt und geben Sie den exakten Gültigkeitszeitraum an. Für die Bewerbung von Einzelstücken gelten dieselben Voraussetzungen.
XIII. Produktfotos und Beschreibungen
Für sämtliche Produkte, die Sie in der Preissuchmaschine anbieten möchten, benötigen Sie aussagekräftige Fotos und Texte. Achten Sie darauf, dass diese weder markenrechtlich noch urheberrechtlich geschützt sind. Verwenden Sie geschützte Fotos oder Texte, kann dies zu empfindlichen Strafen führen.
Wenn Sie diese Marketing Form für sich verwenden möchten, überlegen Sie zunächst die genaue Preisstrategie, denn nur hierdurch können Sie die Umsätze langfristig optimieren. Legen Sie Umsatzziele fest und überprüfen Sie diese regelmäßig. Sie werden sehen, wie schnell Sie durch die Nutzung der Preisvergleichsseiten erfolgreicher werden.